„Stadt überdehnt beim Feuerwerksverbot ihre Befugnisse“

Der Rechtsanwalt und Bundestagskandidat der FDP Augsburg und Königsbrunn, Alexander Meyer, hat beim Verwaltungsgericht Klage gegen das von der Stadt Augsburg erlassene Feuerwerksverbot auf Privatgrund eingereicht. Meyer, der selbst kein Freund von Böllern und Raketen ist, hält das Verbot weder zur Eindämmung der Corona-Pandemie noch als Maßnahme gegen eine Überlastung von Notaufnahmen für geeignet.

Alexander Meyer ist selbst kein Freund von Feuerwerk – ihm geht es ums Prinzip

„Ein Verbot von Feuerwerken außerhalb zentraler öffentlicher Plätze ist absolut unverhältnismäßig. Die Begründung, dadurch würde die Überlastung des Gesundheitssystems vermieden, ist nicht zu halten“, so Meyer. „Wir haben bereits ein Versammlungsverbot, eine Ausgangssperre, ein Verkaufsverbot für Feuerwerk, ein Feuerwerks- und Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen und sonstige Einschränkungen. Deswegen steht nicht zu befürchten, dass es an Silvester Feuerwerke in einem Umfang gibt, der mit normalen Jahren vergleichbar ist.“

Wenn wegen der geltenden Einschränkungen weniger Feuerwerke als normal stattfänden, steht laut Meyer gerade nicht zu erwarten, dass die Notaufnahmen der Krankenhäuser überlastet werden. „Für den Erlass eines Verbots reicht es gerade nicht aus, dass von Feuerwerken immer auch eine gewisse Gefahr ausgeht. Sonst könnte die Stadt Augsburg als nächstes auch das Halten von Hunden im Stadtgebiet verbieten. Denn auch von Hunden geht unter Umständen eine Gefahr aus“, gibt Meyer weiter zu bedenken.

Auch die Corona-Pandemie selbst scheidet für den Rechtsanwalt als Begründung für das Verbot aus. „Vom Feuerwerk selbst geht keine Ansteckungsgefahr aus. Und nur das wäre letztlich ein Grund, auf den ein Verbot gestützt werden könnte.”

Für Meyer ist mit §8 der Allgemeinverfügung der Stadt Augsburg eine Grenze überschritten. „Bei mir entsteht der Eindruck, die Politik lässt sich von den neuen Machtbefugnissen und der berechtigten Sorge um die Gesundheit zu Verbotsexzessen hinreißen, die weder die betroffenen Grundrechte angemessen gegeneinander abwägen, noch geeignet oder erforderlich zur Pandemiebekämpfung sind.“ Dies werde exemplarisch am Feuerwerksverbot auf privatem Grund erneut deutlich.

Der Liberale hat deshalb eine Klage gegen das Feuerwerksverbot im privaten Raum beim Verwaltungsgericht eingereicht und einen Eilantrag gestellt. Mit einer Entscheidung ist noch vor Weihnachten zu rechnen.


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