Zerstörung im „Gögginger Wäldle“ nur Spitze des Eisbergs
Die Zerstörung eines wilden Fahrradparcous im „Gögginger Wäldle“ durch die Forstverwaltung ist für den Augsburger Rechtsanwalt Alexander Meyer nur die Spitze eines Eisbergs. Auch andernorts ist zu beobachten, dass Radfahren in Wäldern systematisch erschwert werde. Hintergrund sind neue Auslegungsregeln zum Bayerischen Naturschutzgesetz, die die Bayerische Staatsregierung kurz vor Weihnachten verschärft hat. Meyer, der für die FDP in Augsburg und Königsbrunn als Bundestagskandidat antritt, hält die neue Vorschrift für verfassungswidrig und fordert eine Rücknahme.
„Es war äußerst unsensibel von der Stadt Augsburg, die Fahrradstrecke in der so genannten Gögginger Vorlandrinne mitten im Corona-Lockdown zu zerstören, da es für Kinder und Jugendliche ohnehin kaum Freizeitbeschäftigungen im Freien gibt. Aber letztlich muss die Stadt Augsburg jetzt das auslöffeln, was ihr die Regierung Söder eingebrockt hat“, erklärt Meyer.
Vermehrt sei zu beobachten, dass es für Radfahrer immer mehr Beschränkungen und Sperrungen gibt, etwa in den Westlichen Wäldern, am Lech oder im Derchinger Forst. „Dabei gewährt die Bayerische Verfassung in Art. 141 und das Bayerische Naturschutzgesetz in Art. 27 jedem Bürger das Recht, die Natur zur Erholung zu nutzen“, so Meyer.
Die neuen Radfahrverbote lassen sich auf fast jeden attraktiven Weg übertragen, sodass rechtswidrige Sperrungen oder Verwarnungen sicher zu erwarten sind. „Aber selbst offensichtlich rechtswidrige Verbotsschilder oder Verwarnungen müssten dann erst im Klageweg beseitigt werden, man kann die nicht einfach ignorieren“, erklärt Meyer.
Am Beispiel des „Gögginger Wäldchens“ sieht man, was diese neuen Regeln für die Menschen in Bayern bedeutet. Eine seit mindestens 50 Jahren von Kindern ohne Probleme genutzte Radelstrecke wird unter dem Vorwand des Umweltschutzes geradezu verbarrikadiert – mit Einsatz schwerer Forstmaschinen, Beschädigung und Fällung zahlreicher Bäume.
„Die ständigen Beschneidungen unserer Freiheitsrechte, selbst dort, wo es um die verfassungsmäßig verbürgte Nutzung der Natur geht, ist absolut inakzeptabel“, so Meyer weiter. Das sehen im Übrigen auch zahlreiche
Tourismus- und Radsportverbände so. „Die letzten Dezember erlassenen Regeln müssen schnellstens zurückgenommen werden, allen Bürgern muss eine verträgliche Nutzung der Natur möglich sein“, fordert Meyer. Die jetzigen Regeln stellten keinen angemessenen Ausgleich zwischen Naturschutz und Nutzungsmöglichkeit dar.