Solarpflicht ohne Nutzen für Klima und Bürger

Die FDP Augsburg wendet sich gegen eine geplante Solarpflicht auf Augsburger Dächern. Der Vorschlag des städtischen Umweltreferenten Reiner Erben (Grüne) dient aus Sicht der Liberalen nur dazu, die kommunale Klimabilanz der Stadt Augsburg künstlich zu verbessern. Ein Gegenantrag der Fraktion Bürgerliche Mitte, der der FDP-Stadtrat Lars Vollmar angehört, hat dazu geführt, dass Erbens Plan wegen Meinungsverschiedenheiten der Koalitionspartner CSU und Grüne vorerst von der Tagesordnung des Stadtrats abgesetzt wurde.

„Eine Solarpflicht wäre purer Aktionismus und Ausdruck von politischer Ratlosigkeit“, erläutert Vollmar, der für die Fraktion im Umweltausschuss des Stadtrats sitzt. Im aktuellen Bericht zum Klimaschutzmanagement habe Erbens eigene Verwaltung dargelegt, dass der schleppende Ausbau der Solarenergie in Augsburg vor allem auf „die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf Bundesebene“ zurückgeht. „Der Ausbau scheitert also nicht am Unwillen der bösen Investoren und Häuslebauer.“

FDP-Stadtrat Lars Vollmar

Die Menschen vor diesem Hintergrund zu etwas zu zwingen, was sich wegen des bürokratischen Irrsinns nicht rechne, lehnt die FDP ab. Als Beispiele für regulatorische Hemmnisse nennt der Änderungsantrag der Bürgerlichen Mitte Regelungn zur Umsatz-, Einkommen-, Gewerbe- und Körperschaftssteuer, Wohnanteilbegrenzung, Größenbeschränkung und die Vollstromlieferungspflicht bei Mieterstrom.

Ein besonders großes Hindernis sei im die Ereneuerbare-Energien-Gesetz festgeschriebene Personenidentität zwischen dem Verbraucher des Stroms und dem Betreiber der Anlage, die den Strom erzeugt. Dies erschwert in Mehrfamilienhäusern oder Wohnanlagen die Eigennutzung des auf dem Dach erzeugte Strom durch die Bewohner des Hauses.

Diese Hemmnisse will die neue Bundesregierung laut Koalitionsvertrag ab dem ersten Halbjahr 2022 abbauen. „Ein Vorpreschen der Stadt Augsburg macht daher zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt keinen Sinn“, so Vollmar. Sobald die Erlöse den Aufwand wieder überstiegen, rechneten sich Investitionen in erneuerbare Energien und fänden in erhöhtem Maße statt. „Und darauf muss sich die Stadt Augsburg vorbereiten“, fordert Vollmar.

Der Änderungsantrag der Bürgerlichen Mitte fordert daher statt einer Solarpflicht eine Pflicht, neue Gebäude so zu planen und zu bauen – z.B. was die Tragfähigkeit des Dachs oder eine entsprechende Verkabelung anbelangt –, dass Solarzellen und Ladestellen für Elektrofahrzeuge später einfach nachgerüstet werden können.

„In bestehenden Tiefgaragen oder Fahrradräumen im Inneren von Gebäuden ist es nahezu unmöglich, nachträglich eine Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge oder smarte Zähler zu installieren, wenn Autos als Stromspeicher genutzt werden sollen. Deswegen müssen wir über die Bebauungspläne festschreiben, dass dies von Anfang an beim Bau der Gebäude mitgedacht wird.“

Durch solche Maßnahmen könne Augsburg seinen Teil zum Ausbau der erneuerbaren Energien auf verhältnismäßige Weise beitragen. Die Kosten für vorbereitende Maßnahmen machten im Vergleich zur Anschaffung und Installation von Solarpanelen und Wechselrichtern nur einen geringen Anteil aus. Eine Solarpflicht hingegen würde nur enorme Kosten für Häuslebauer, Investoren und Mieter in Augsburg verursachen, ohne dass ein Gramm CO₂ eingespart würde.

Änderungsantrag zur BSV_21_06736 Solarpflicht auf Gebäuden 13.12.21

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