„Söder stellt Ärzte unter Generalverdacht“

Die FDP Augsburg wendet sich gegen die Aushöhlung der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht durch die bayerische Staatsregierung im Rahmen der Corona-Pandemie. Wie jetzt bekannt wurde, schreibt der „Rahmenhygieneplan Schulen“ vor, dass ärztliche Atteste konkrete gesundheitliche Gründe anführen müssen, warum Patienten von der Pflicht befreit werden, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das halten die Liberalen für völlig unverhältnismäßig.

Der Rahmenhygieneplan Schulen verpflichtet Ärzte darzulegen, „aus welchen konkreten medizinischen Gründen“ ein Patient von der Maskenpflicht befreit wird.

„Niemand würde bei einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung fordern, dass der Arzt immer auch die Gründe angibt, die nach seiner Einschätzung zur Arbeitsunfähigkeit führen!“, so Alexander Meyer, Bundestagskandidat der FDP Augsburg Stadt.

Mit der Pflicht, konkrete Gesundheitsinformationen auf dem Attest mitzuteilen, greift die Staatsregierung massiv in die ärztliche Verschwiegenheitspflicht ein. „Auch wenn verschiedene Gerichte diese Regelung bereits bestätig haben halte ich sie für unangemessen und nicht verhältnismäßig“, so Meyer weiter.

Die bayerische Regelung zeigte ein erhebliches Misstrauen der Staatsregierung gegenüber der Ärzteschaft. „Offensichtlich geht Herr Söder davon aus, dass massenhaft Gefälligkeitsatteste ausgestellt werden könnten. Anders ist dieses Vorgehen nicht zu erklären.“

Laut Meyer gibt es ausreichend Möglichkeiten, beim Verdacht eines Gefälligkeitsattests vorzugehen – bis hin zur Strafanzeige. Die Ärzteschaft selbst habe ein hohes Interesse daran, den Berufsstand nicht durch Gefälligkeitsatteste im Misskredit zu bringen.

„Alle Ärzte unter Generalverdacht zu stellen, wie es die bayerische Staatsregierung tut, ist nicht hilfreich, um Akzeptanz für die  notwendigen Schutzmaßnahmen zu schaffen“, stellt Meyer abschließend fest.


Neueste Nachrichten