Rechtssicherheit bringt im Fall Merkle nur ein Gerichtsurteil

Die FDP Augsburg sieht in der Tatsache, dass die Regierung von Schwaben
keine Bewertung zur Rechtmäßigkeit der Überstundenansprüche von
Baureferent Gerd Merkle abgibt, eine Blamage der Stadt Augsburg. Die
Liberalen fordern, dass eine Auszahlung von Geldern für Überstunden an
Merkle nur erfolgt, wenn der Anspruch gerichtlich durch ein Urteil in
der Sache festgestellt ist.

„Der Versuch der Stadt Augsburg, sich aus der bayerischen
Staatsverwaltung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Auszahlung
der Überstunden zu holen, ist gescheitert. Die Verantwortung für diesen
Vorgang müssen Oberbürgermeisterin Weber und Personalreferent Pintsch
übernehmen“, meint Ralf Neugschwender, Kreisvorsitzender der FDP
Augsburg. Bei ihrer groß angekündigten Prüfungsanfrage habe die Stadt
wohl übersehen, dass die Regierung von Schwaben für derartige Prüfungen
überhaupt nicht zuständig ist.

Alexander Meyer

„Jeder sieht inzwischen, dass die Stadt keine rechtlich tragfähige
Erklärung für die Zahlung von über 200.000 Euro an Merkle liefert. Die
Stadt selbst hat durch die Anfrage bei der Regierung zum Ausdruck
gebracht, dass rechtliche Zweifel bestehen. Da es weiterhin viele offene
Fragen für eine Auszahlung gibt, darf aus unserer Sicht kein Geld
fließen“, sagt Alexander Meyer, Mitglied des Kreisvorstands der FDP
Augsburg und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Stadt Augsburg verfüge
über ausreichend juristischen Sachverstand, um die Rechtsfragen im Fall
Merkle zu beantworten. „Wenn berechtigte Zweifel bleiben, gibt es nur
eine richtige Entscheidung: Eine Auszahlung muss unterbleiben. Herrn
Merkle steht der Rechtsweg offen, wenn er die Ansprüche für berechtigt
hält“, so Meyer.

Nach wie vor stehe die Vermutung im Raum, dass ein Mitglied der
Stadtregierung durch eine äußerst großzügige Interpretation der
Rechtslage mit einer üppigen Leistung bedacht werden soll. Fragwürdig
sei deshalb auch, dass die Stadt nun Rechtsgutachten bei anderen
staatlichen Stellen anfordert, um die geplante Auszahlung zu
rechtfertigen. „Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz, dass jede Partei
die Kosten ihrer Rechtsberatung selbst zu tragen hat. Wenn jetzt
Gutachten auf Kosten der Stadt oder des Freistaats erstellt werden, die
einen Anspruch von Herrn Merkle rechtfertigen sollen, dann ist das schon
ungewöhnlich. Kein Arbeitgeber käme auf die Idee, einem Mitarbeiter, der
über 200.000 Euro für Überstunden fordert, auch noch ein Rechtsgutachten
zu bezahlen, mit dem der Anspruch begründet wird“, erläutert Meyer.

Die FDP Augsburg fordert deshalb: Eine Auszahlung von Überstunden an
Gerd Merkle darf nur dann erfolgen, wenn das Bestehen des
Auszahlungsanspruchs gerichtlich durch Urteil festgestellt ist.


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