Keine konkrete Gefahr für die Gesundheitsversorgung

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat dem Eilantrag des Rechtsanwalts und Bundestagskandidaten der FDP in Augsburg und Königsbrunn, Alexander Meyer, stattgegeben. In der Entscheidung wird nicht nur bestätigt, dass das Verbot „offensichtlich nicht der Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus“ dient. Auch eine konkrete Gefahr für die Gesundheitsversorgung sah das Gericht durch privates Feuerwerk nicht.

Für die Stadt Augsburg liegen der Staatsregierung keine Zahlen über Verletzungungen durch Feuerwerk vor.

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens ist es Meyer wichtig zu betonen: „Es versteht sich von selber, dass in der Corona-Pandemie der Schutz von Menschenleben an oberster Stelle steht und dass wir eine zusätzliche Belastung des Personals in den Krankenhäusern vermeiden müssen. Ich persönlich und die FDP Augsburg stehen grundsätzlich hinter dem Lockdown einschließlich Feuerwerksverbot auf öffentlichen Plätzen und tragen das mit.“

Die der von Meyer eingereichte Eilantrag hat sich deshalb nicht gegen das bayernweit geltende Böllerverbot gerichtet, sondern nur gegen das in Augsburg zusätzlich erlassene Feuerwerksverbot für Privatgrundstücke. Die Maßnahme der Stadt Augsburg ist nach Ansicht Meyers  unverhältnismäßig.

Ob das Verbot der Stadt Augsburg zu einer Entlastung der Krankenhäuser führen kann, war im Vorfeld geprüft worden. Tatsächlich gibt es dafür keine Anhaltspunkte. Selbst unter normalen Umständen kommt es an Silvester kaum zu Verletzungen durch das Abbrennen von Feuerwerk. Ausweislich einer offiziellen Auskunft der Bayerischen Staatsregierung gab es zu Silvester 2019/2020 in ganz Bayern 25 Verletzungen, durch das Abbrennen von Feuerwerk, keine davon in Augsburg.

Die in den Notaufnahmen in der Silvesternacht behandelten Verletzungen sind vor allem auf Alkohol zurück zu führen. „Eine zusätzliche Belastung der Krankenhäuser durch Verletzungen unter Alkoholeinfluss wird aber bereits durch die Ausgangssperre bekämpft. Das zusätzliche Augsburger Böllerverbot auf Privatgrund hilft hier wenig.“ Insgesamt sei wegen des bayernweit gültigen Böllerverbots für den öffentlichen Raum in jedem Fall mit einem ruhigen Jahreswechsel zu rechnen.

Meyer erklärt weiter: „Ich persönlich halte es für wichtig, dass gerade jetzt, wo ständig unterschiedliche Regeln zu Pandemiebekämpfung erlassen werden, zweifelhaftes Verwaltungshandeln gerichtlich überprüft wird. Eine Überprüfung findet aber nur statt, wenn sie  auch beantragt wird, denn wo kein Kläger, da kein Richter!

Gerade als FDP-Bundestagskandidat sehe ich mich gehalten, unverhältnismäßige Grundrechtseingriffe zu beanstanden. Im Fall des Feuerwerksverbots macht es einen großen Unterschied, ob ein Verbot für den öffentlichen Raum oder den ganz privaten Lebensbereit gilt. Für mein Vorgehen habe ich viel Zustimmung erhalten.“ Allerdings gab es auch teilweise deutliche Kritik. Meyer verschweigt nicht, dass sich selbst Mitglieder der FDP in Augsburg  gewünscht hätten, er hätte auf den Eilantrag verzichtet.

„Ich hoffe, dass die Aufregung um dieses kleine Detail der Corona-Maßnahmen sich schnell legt und alle Augsburger in ein gutes 2021 starten, ob mit oder ohne Feuerwerk, aber weiter mit dem gesellschaftlichem Zusammenhalt, der für die Bewältigung der Pandemie notwendig ist.“, so Meyer abschließend.


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