Hat der „Goldfinger“-Prozess eine politische Dimension?
Dem vor dem Scheitern stehenden Augsburger Goldfinger-Prozess könnte nach Ansicht des FDP-Bundestagskandidaten Alexander Meyer ein politischer Skandal folgen. Im Augsburger Goldfinger-Prozess wird seit Jahren mit der ganzen Härte des Rechtsstaats gegen mehrere Beschuldigte vorgegangen. Ihnen wird vorgeworden, ein Modell zur Steuerhinterziehung entwickelt zu haben.
Inzwischen hat sich jedoch gezeigt, dass die Vorwürfe wohl von Beginn an auf einer fragwürdigen Grundlage erhoben wurden. Trotzdem wurde ein Heer von Staatsanwälten, Polizeibeamten und Steuerfahndern damit beschäftigt. Hunderte von Beschuldigten waren teils massiven Maßnahmen bis hin zu Hausdurchsuchungen und mehrmonatiger Untersuchungshaft ausgesetzt.
Sollte es – wie in der Presse angedeutet – zu einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung eines symbolischen Euro kommen, bei gleichzeitiger Anerkennung einer Schadensersatzpflicht des Freistaats Bayern, wäre das ein Desaster für die Staatsanwaltschaft. „Als Rechtsanwalt beobachte ich das Verfahren mit großer Sorge und sehe die Gefahr, dass das Vertrauen in die Arbeit der Staatsanwaltschaft schwer erschüttert wird“, so der Augsburger Bundestagskandidat der FDP, Alexander Meyer.
Der Fall hat aber auch eine politische Dimension, denn es sieht so aus, als sei das massive Vorgehen von Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft im Goldfinger-Prozess auf Vorgaben aus dem Finanzministerium, womöglich sogar des damaligen Finanzministers Söder zurückzuführen. „Hier besteht erheblicher Aufklärungsbedarf. Sollte sich herausstellen, dass ein aussichtsloses Verfahren angestrengt wurde, um damit und durch ein besonders drastisches Vorgehen gegen die Beschuldigten ‚ein Zeichen zu setzen‘, müsste das politische und rechtliche Konsequenzen haben“, so Meyer weiter.
Schon jetzt zeigt der Goldfinger-Prozess aber, wie berechtigt die Forderung der FDP nach einer größeren Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft ist. Ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt bereits seit Juni 2019 vor (BT-Drs. 19/11095). Damit würde das Recht des Justizministers abgeschafft, der Staatsanwaltschaft in konkreten Einzelfällen Weisungen zu erteilen.