Grüne und CSU handeln bei Videoüberwachung irrational

In der Debatte um Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen in Augsburg haben die Freien Demokraten mit Unverständnis auf das Stimmverhalten der Grünen im Allgemeinen Ausschuss des Stadtrats reagiert. Anders als FDP-Stadtrat Markus Arnold hatten die Grünen gegen die Erstellung eines Sicherheitskonzepts votiert, das ausloten soll, ob und wo die Installation von Überwachungskameras rechtlich möglich ist.

Zwar teilen die Freien Demokraten die Analyse der Grünen. „Es ist völlig richtig, dass Augsburg sicherer geworden ist. Die Zahl der Straftaten ist rückläufig, die Aufklärungsquote hat sich dank der guten Arbeit unserer Polizei verbessert“, so Maximilian Funke-Kaiser, der Bundestagskandidat der FDP Augsburg und Königsbrunn. Die Schlussfolgerung, die die Grünen aus diesen erfreulichen Zahlen ziehen, hält Funke-Kaiser jedoch für unlogisch. „Wenn man Videoüberwachung kritisch sieht, und es aufgrund der besseren Sicherheitslage weniger Gründe für Videoüberwachung gibt, dann verstehe ich nicht, warum man sich dagegen wehrt, diesen Befund in einer offiziellen Gefährdungsanalyse feststellen zu lassen.“

Aus rechtlichen Gründe führe an einem Sicherheitskonzept ohnehin kein Weg vorbei, erklärt Markus Arnold, der für die Freien Demokraten im Augsburger Stadtrat sitzt. „Das bayerische Datenschutzgesetz lässt dauerhafte Videoüberwachung nur zu, wenn für einzelne Standorte objektiv nachgewiesen werden kann, dass es dort vermehrt zu Straftaten kommt und keine anderen Maßnahmen ergriffen werden können, die weniger in die Freiheitsrechte der Bürger eingreifen. Ohne eine Gefährdungsanalyse können wir Politiker also gar nicht verantwortungsvoll feststellen, ob die Installation von Videokameras sinnvoll ist oder nicht.“

Bundestagskandidat Funke-Kaiser geht die Fundamentalopposition der Grünen daher zu weit. „Die Grünen gerieren sich als Gegenpol zur CSU. Dabei sind sich Grüne und CSU in einem Punkt viel näher als sie beide wahrhaben wollen. Die Grünen sind aus Bauchgefühl gegen Videoüberwachung. Die Schwarzen sind aus Bauchgefühl dafür und benennen schon Standorte für Kameras, bevor die Gefährdungsanalyse überhaupt vorliegt. Beide handeln irrational.“

Die beste Maßnahme, um Leben, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum von Personen zu schützen – so die Kriterien von Artikel 21a des bayerischen Datenschutzgesetzes – bleibt für Funke-Kaiser die ausreichende Präsenz der Polizei vor Ort. „Man kann es drehen und wenden wie man will, die Anwesenheit von Polizisten ist eine weniger invasive Maßnahme als Videoüberwachung. Wenn diese Erkenntnis im Sicherheitskonzept noch einmal Standort für Standort heruntergebrochen wird, ist das ein doppelter Gewinn für die Augsburger: für ihre Sicherheit und ihre Freiheit.“


Neueste Nachrichten