FDP wirft Ordnungsreferent Wurm „Taschenspielertricks“ vor

Die Augsburger Freien Demokraten werfen dem städtischen Ordnungsreferenten Dirk Wurm (SPD) „politische Taschenspielertricks“ vor. Hintergrund ist der Umgang des Ordnungsreferats mit einem Antrag von FDP-Stadtratsmitglied Markus Arnold, der am Donnerstag dieser Woche endlich im Plenum des Stadtrats behandelt wird. Bereits seit Juni 2014 fordert Arnold, den Zeitraum, in dem politische Parteien Wahlplakate aufhängen dürfen, von 3 Monaten auf 4 Wochen zu verkürzen. Außerdem soll der städtische Bauhof ermächtigt werden, regelwidrig angebrachte oder nach der Wahl nicht abgenommene Wahlplakate kostenpflichtig zu entfernen.‎ Nach knapp zweieinhalb Jahren Bearbeitungszeit hat Wurm eine Beschlussvorlage für den Stadtrat vorgelegt, die nicht mehr viel vom Antrag der Freien Demokraten übriglässt.

Das Überkleben von Plakaten der politischen Mitbewerber ist ein Mittel die Zahl der Plakatständer einzudämmen

Das Überkleben von Plakaten der politischen Mitbewerber ist ein probates, wenn auch linkes Mittel die Zahl der Plakatständer einzudämmen

„Herr Wurm hat den Schuss nicht gehört“, moniert Katrin Michaelis, die Vorsitzende der Augsburger Liberalen. „Der ADAC hält zu viel Wahlwerbung für eine Gefährdung des Straßenverkehrs, die Bürger sind vor jeder Wahl genervt, dass die ganze Stadt mit Plakaten zugepflastert ist, aber der Herr Augsburger Ordnungsreferent will einfach weitermachen wie bisher.“

Besonders verärgert sind die Liberalen über die Argumentation des Ordnungsreferenten. Wurm verweist auf eine Bekanntmachung des Bayerischen Innenministeriums, in der 6 Wochen als angemessen bezeichnet werden, schlägt dann aber vor, die derzeit in der Plakatierungsverordnung festgelegten 6 Monate auf 3 zu verkürzen.

Für Maximilian Funke-Kaiser, der sich im kommenden September als Direktkandidat der Augsburger und Königsbrunner FDP für ein Bundestagsmandat bewirbt, ist Wurms Vorschlag nicht mehr als eine schön verpackte Scheinlösung, die praktisch keinerlei Änderung bewirkt. „Es klingt nach einer großen Reform, wenn der Zeitraum von 6 auf 3 Monate halbiert werden soll“, so Funke-Kaiser. „In Wirklichkeit sind 3 Monate unter den politischen Parteien in Augsburg aber längst Konsens und von der Stadtverwaltung praktizierte Realität.“

Zum Beleg zitiert Funke-Kaiser aus einem Vollzugsschreiben, das die städtische Ordnungsbehörde vor den Europawahlen 2014 an alle politischen Gruppierungen verschickt hat. Obwohl die damals wie heute gültige Fassung der Plakatierungsverordnung 6 Monate, also 24 Wochen, vorschreibt, heißt es dort: „die Aufstellung von Wahlplakaten in Augsburg ist in einem Zeitraum von 12 Wochen vor Wahlen auf öffentlichen Verkehrsflächen erlaubnisfrei.

20161212_plakatierung„Entweder weiß Herr Wurm wirklich nicht, dass seine eigene Behörde entgegen dem Wortlaut der Plakatierungsverordnung längst einen Zeitraum von 3 Monaten in offiziellen Schreiben kommuniziert – was schlimm genug wäre“, so Funke-Kaiser weiter. „Oder er tut so als wüsste er von nichts, damit er das Festhalten am Status Quo als Fortschritt verkaufen und unseren weiter gehenden Antrag unterlaufen kann. Das wäre dann allerdings ein politischer Taschenspielertrick im Gewand einer sachlichen Stellungnahme der Verwaltung.“

Ein bloßes nachträgliches Festschreiben der ohnehin praktizierten 3-Monats-Frist kommt für die Freien Demokraten daher nicht in Frage. Leben könnten die Liberalen mit der vom Bayerischen Innenministerium vorgeschlagenen 6-Wochen-Frist. „Wir halten diese 6 Wochen zwar nicht für in Stein gemeißelt“, fasst die Kreisvorsitzende Michaelis zusammen. „Schließlich hat die Stadt Gersthofen in ihrer Plakatierungsverordnung auch nur einen Monat festgeschrieben. Aber 6 Wochen sind an unserer Forderung wesentlich näher dran und im Gegensatz zu 3 Monaten ein echter Fortschritt. Damit können wir leben. Und ich glaube, die Bürger auch.“


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