Grundsätzliche Klärung zu Dauerkundgebungen wie dem Klima-Camp gefordert

Die FDP fordert die Stadt Augsburg auf, Rechtsklarheit darüber zu
schaffen, ob Dauerkundgebungen wie das Klima-Camp eine vom Grundgesetz
geschützte öffentliche Versammlung darstellen.

Symbolbild

„Die Niederlage der Stadt Augsburg vor dem Bayerischen
Verwaltungsgerichtshof hat allen deutlich gemacht, dass es dringend eine
klare rechtliche Bewertung braucht, ob Dauerkundgebungen wie das
Klima-Camp dauerhaft vom Versammlungsrecht geschützt sind oder nicht“,
macht der FDP-Kreisvorsitzende Ralf Neugschwender deutlich. Er ergänzt:
„Uns geht es dabei explizit nicht um die Ziele, die die Aktivistinnen
und Aktivisten des Camps verfolgen, sondern darum grundsätzlich zu
klären, wie mit solchen Dauer-Demonstrationen im öffentlichen Raum
umzugehen ist.“

Neugschwender kritisiert in diesem Zusammenhang die Grünen: „Das
Gerichtsurteil ist weder als guter Tag noch als schlechter Tag für die
Klimaschutzbewegung zu bewerten, sondern schlicht ein Urteilsspruch über
einen ergangenen Bescheid der Stadt.“ Dieser städtische Räumungsbescheid
vom 10. Juli 2020 war rechtswidrig. So ist bestätigt worden, dass das
Camp in den ersten zehn Tagen seines Bestehens als Demonstration
anzusehen war.

Alexander Meyer, Vorstandsmitglied und Rechtsanwalt kritisiert das
Vorgehen der Stadt Augsburg: „Monatelang wurde auf dem rechtwidrigen
Bescheid beharrt, weil grundsätzlich geklärt werden solle, ob
Dauerkundgebungen über Jahre hinaus möglich sind. Mit einem Bescheid,
der nur einen Zeitraum von zehn Tagen betrifft, war das aber gar nicht
möglich“.

Vorstandsmitglied Alexander Meyer

Um die Frage der Dauerkundgebung überhaupt zum Gegenstand des
Gerichtsverfahrens zu machen, hätte die Stadt einen zweiten Bescheid
erlassen müssen, der einen längeren Zeitraum umfasst. So wäre die Frage
der Dauerkundgebung überhaupt erst entscheidungsrelevant geworden,
erklärt Meyer.

Meyer nimmt dabei den städtischen Ordnungsreferenten Pintsch in Schutz:
„Vermutlich wusste Frank Pintsch als Jurist das auch“. Daher, so Meyer,
sei auch zu klären, ob die schwarz-grüne Spitze der Stadtregierung aus
Gründen des Koalitionsfriedens den Erlass eine zweiten Bescheides
unterlassen hat und den Referenten sehenden Auges in die Niederlage vor
Gericht laufen ließ.


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