Verkehrssicherheit und Maskenpflicht

Seit heute müssen auch Radfahrer an öffentlichen Orten, für die die Stadt Augsburg eine Maskenpflicht angeordnet hat, ihre Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Diese de-facto Verschärfung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geht auf eine Klarstellung durch die Bayerische Staatsregierung zurück. FDP-Stadtrat Lars Vollmar fordert kreative Lösungen von der Stadt Augsburg, um die Verkehrssicherheit auch für Brille tragenden Radfahrerinnen und Radfahrern zu  gewährleisten.

FDP-Stadtrat Lars Vollmar

„In der kalten Jahreszeit sind Brillengläser eigentlich die ganze Zeit beschlagen, wenn man eine Corona-Maske trägt. Das ist für Radfahrerinnen und Radfahrer eine echte Gefahr“, erklärt Vollmar. Aus diesem Grund waren Radfahrer in Augsburg bisher pauschal von der Maskenpflicht ausgenommen. Diese Ausnahme ist der Stadt jedoch seit dem 1. Januar aufgrund von Vorgaben der Regierung Söder nicht mehr möglich.

Allerdings hätte die Stadt Augsburg laut Vollmar eine andere Möglichkeit, die Sicherheit im Radverkehr weiterhin zu gewährleisten. Denn die Orte, an denen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt, legt nicht der Freistaat, sondern die Kommune fest. Vollmar hat daher über die Fraktion Bürgerliche Mitte einen Antrag eingebracht, der eine kritische Überprüfung der städtischen Allgemeinverfügung fordert.

„Es sind die Kommunen, die sogenannte zentrale Begegnungsflächen festlegen, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten“, zitiert Vollmar aus der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung. „Es ist klar, dass dazu der Königsplatz oder die Maximilianstraße gehören und dass zum Schutz vor Corona hier eine Maskenpflicht gelten muss. Man darf aber wie der ADFC die Frage stellen, ob die Flächen, auf denen Autos oder Straßenbahnen fahren, Orte im Sinne der Infektionsschutz-Verordnung sind. Auf der Fahrbahn halten sich Fußgänger schließlich nicht länger auf.“

Durch eine wohlwollende Überprüfung der Allgemeinverfügung will Vollmar die Fahrbahnen von der Maskenpflicht ausnehmen lassen. „Wir würden dem Infektionsschutz Genüge tun, wenn zum Beispiel auf den Bürgersteigen der Maximiliastraße weiterhin Maskenpflicht gilt, für Radfahrer auf der Fahrbahn jedoch nicht.“

Vollmar räumt ein, dass eine saubere Trennung zwischen Fahrbahn und Fußgängerberreichen nicht überall möglich ist. „In der Annastraße kann ich mir eine Befreiung von der Maskenpflicht beim besten Willen nicht vorstellen. Das Ziel  muss es jedoch sein, dass Brille tragende Menschen auch weiterhin mit dem Fahrrad zu zentralen Plätzen kommen oder diese passieren können. Mit etwas Kreativität können wir Infektionsschutz und Verkehrssicherheit gut unter einen Hut bringen.“


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