Keine Freiheitseinschränkungen mehr für Geimpfte

Neueste Erkenntnisse des Robert-Koch-Instituts zeigen, dass von Geimpften wohl keine Ansteckungsgefahr ausgeht. Sollte das zutreffen, hätte das rechtlich und praktisch weitreichende Konsequenzen: Zum einen müssten Geimpfte nicht mehr getestet werden. Damit stünden mehr Tests für Nicht-Geimpfte zur Verfügung. Vor allem aber müssten freiheitsbeschränkende Maßnahmen für Geimpfte wegfallen.

Freiheitseinschränkungen für Geimpfte müssen entfallen, wenn von ihnen keine Gefahr für andere ausgeht, so Alexander Meyer

Juristen sind sich weitgehend einig, dass es mit dem Grundgesetz nicht vereinbar wäre, Grundrechte von geimpften Menschen einzuschränken, wenn von ihnen keine Gefahr für andere ausgeht. „Das kann auch von Politikern nicht anders geregelt werden“, erklärt Alexander Meyer, Rechtsanwalt und Bundestagskandidat der FDP Augsburg Stadt. „Es geht hier um eine sehr klar und eindeutig zu beantwortende Rechtsfrage“.

Die Tatsache, dass es großen Unmut, wirtschaftliche Benachteiligung und „Impf-Neid“ geben werde, weil in Deutschland voraussichtlich über viele Monate eine Zwei-Klassen-Gesellschaft entstehe, sei keine legitime Begründung, um die Rechte von Geimpften einzuschränken. „Das Versagen der Regierung bei der Beschaffung des Impfstoffs und die unseligen Versäumnisse bei der organisatorischen Vorbereitung von Impfungen und einer Teststrategie haben uns in diese Situation gebracht“, so Meyer. Das zu würdigen, sei letztlich Sache der Wähler.

„Jetzt müssen klare und praxistaugliche Konzepte für Geimpfte entwickelt werden, etwa die Einführung eines – auch digital verfügbaren – Impfausweises, der beispielsweise von Geschäften, Dienstleistern, Museen, Theatern einfach kontrolliert werden kann“, fordert Meyer. „Ich hoffe wirklich, dass die Regierung hier aktiv gestaltet und nicht wartet, bis die Gerichte die Achtung der Grundrechte erzwingen. Sonst befürchte ich, dass es zu weiteren Verzögerungen und chaotischen Verhältnissen kommt.“


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