FDP kritisiert Eva Webers Brechstange bei Marktsonntagen

Angesichts des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu den Augsburger Marktsonntagen erneuern die Freien Demokraten ihre Kritik an der Zweiten Bürgermeisterin und Wirtschaftsreferentin Eva Weber (CSU). „Es war so sicher wie das Amen in der Kirche, dass das Gericht die Rechtsverordnung der Stadt Augsburg kippen würde“, sagt Maximilian Funke-Kaiser, der Bundestagskandidat der Augsburger ‎und Königsbrunner Liberalen.

„Die Münchner Richter konnten angesichts der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gar nicht anders. ‎Die Richter hatten 2015 entschieden,dass ein ‚enger räumlicher Bezug‘ zwischen Marktgeschehen und geöffneten Geschäften gegeben sein muss. Warum sich Frau Weber mit der Brechstange über solche klaren rechtliche Vorgaben hinwegsetzt und zum Europatag und zum Turamichelefest quasi allen Geschäften zwischen Lech und Wertach eine Generalvollmacht erteilt, ist mir schleierhaft“, so Funke Kaiser.

Dabei lassen die Liberalen keinen Zweifel daran, dass sie mittelfristig auch Geschäften außerhalb der eigentlichen Innenstadt die Sonntagsöffnung erlauben wollen. „Ob Geschäfte in Lechhausen oder Pfersee an Sonntagen öffnen können, entscheidet aber nicht Frau Weber in Augsburg, sondern der Deutsche Bundestag. Und angesichts der im Grundgesetz festgeschriebene Sonntagsruhe ist dies kein Problem, das man mal so eben über eine städtische Rechtsverordnung löst“, erklärt Funke-Kaiser.

‎Die Freien Demokraten wiederholen daher ihren Vorschlag, in Augsburg zuerst einen Schritt zurück zu gehen, um dann in Berlin zwei Schritte nach vorne zu machen.‎ „Um die Marktsonntage mit Einkaufserlebnis zu retten, müssen wir die städtische Rechtsverordnung auf den absoluten Innenstadtbereich zurechtstutzen. Sobald die gesetzlichen Vorschriften auf Bundes- und Landesebene mehr hergeben, können wir hier in Augsburg dann endlich etwas für die Händler in Göggingen und Lechhausen tun“, schließt Funke-Kaiser.


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