Ein Tanzverbot passt nach Saudi-Arabien nicht nach Bayern

Lars Vollmar, Vorstandsmitglied der Augsburger Freien Demokraten hat folgenden Gastbeitrag für die Augsburger Neue Sonntagspresse geschrieben:

Das Landtagswahlprogramm der FDP versetzte die CSU in Panik. „Unbayerisch“ nannte der frühere CSU-Chef Erwin Huber die liberale Forderung nach einer Abschaffung des Tanzverbots an christlichen Feiertagen. Das Parteiorgan Bayernkurier legte nach, die FDP fremdele mit der „christlich-abendländischen Leitkultur“ des Freistaats.

Den überheblichen Anspruch der CSU, zu wissen, was bayerisch und was christlich ist, weise ich als Freier Demokrat und als Christ entschieden zurück. Der Freistaat wird nicht dadurch bayerischer, dass in Amtsstuben auf Geheiß des Ministerpräsidenten Kreuze aufgehängt werden. Im Gegenteil verstößt diese bevormundende Politik gegen etwas, das Bayern so lebens- und liebenswert macht: den Grundsatz leben und leben lassen.

Mit der Liberalitas Bavariae und dem christlichen Abendland hat es aber nichts zu tun, Menschen, die nicht an Jesus Christus glauben, per Gesetz zu zwingen, Weihnachten oder Karfreitag als stille Tage zu begehen. Vielleicht verstehen wir das in der Stadt des Augsburger Religionsfriedens besser als die Münchner Redaktion des Bayernkuriers: Das, was wir der christlichen Prägung des Abendlandes zu verdanken haben, ist die Freiheit des Individuums und die konsequente Trennung von Staat und Kirche.

Als Christ brauche ich außer der Religionsfreiheit des Grundgesetzes keine Schützenhilfe des Staates, um meinen Glauben zu leben. Oder denkt die CSU ernsthaft, ich könnte nur dann des Todes Jesu am Kreuz gedenken, wenn „in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art verboten“ sind?! Es passt eher in Staaten wie Iran oder Saudi-Arabien, dass der Staat seinen Bürgern vorschreibt, ob sie Musik hören oder tanzen dürfen. Nach Bayern passt eine Vorschrift wie das Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage hingegen nicht – gerade wegen unserer christlich-abendländischen Prägung.

Den Beitrag und eine Gegenposition finden Sie in der Ausgabe der Neuen Sonntagspresse vom 4. November 2018.


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