FDP Augsburg - Antrag auf Änderung der Bundessatzung

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  • Beschluss der Kreishauptversammlung am 29.11.11

    Antrag auf Änderung der Bundessatzung

    Foto: iwona golczyk, pixelio.de

    (02.12.2011) Aktuelle Fassung:
    § 21 – Mitgliederentscheid
    (1) Über wichtige politische Fragen kann ein Mitgliederentscheid stattfinden. Auf Antrag der Vorstände oder Parteitage von fünf Landesverbänden oder von einem Drittel der Kreisverbände oder von fünf Prozent der Mitglieder der FDP hat der Bundesvorstand den beantragten Mitgliederentscheid durchzuführen.

    Der Bundesvorstand hat das Recht, zusammen mit der beantragten 20 Formulierung einen Alternativantrag zur Abstimmung zu stellen. Die Kreisverbände sind gehalten, zum Thema des jeweiligen Mitgliederentscheids Informationsveranstaltungen durchzuführen.

    Vorschlag Neufassung:
    § 21 – Mitgliederentscheid
    (1) Über wichtige Fragen kann ein Mitgliederentscheid stattfinden, den auch der Bundesvorstand initiieren kann. Auf Antrag der Vorstände oder Parteitage von fünf Landesverbänden oder von einem Drittel der Kreisverbände oder von fünf Prozent der Mitglieder der FDP hat der Bundesvorstand den beantragten Mitgliederentscheid durchzuführen.

    Der Bundesvorstand hat das Recht, zusammen mit der beantragten Formulierung einen Alternativantrag zur Abstimmung zu stellen. Die Kreisverbände sind gehalten, zum Thema des jeweiligen Mitgliederentscheids Informationsveranstaltungen durchzuführen.

    Begründung:
    Mit der Änderung wird der Bundesvorstand in die Lage versetzt ebenfalls Mitgliederentscheide durchzuführen.

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